So nicht 10vor10
In der gestrigen Nachrichtensendung 10vor10 [1] kam ein Beitrag der die Rechstlage in Sachen P2P in der CH ganz klar falsch darstellte. So heisst es Zitat:
Game Over für Raubkopierer – Die Musikindustrie will den privaten Raubkopierern das Handwerk legen. Wer illegal Songs vom Internet herunterlädt, muss ab heute mit Bussen bis zu 10′000 Franken rechnen.
Liebes 10vor10-Team, bitte informiert euch richtig bevor ihr solchen Stuss an die Öffentlichkeit trägt. In den FAQ der Suisa [2] heisst es nämlich unter anderem:
…Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von ”offensichtlich” illegalen Angeboten verboten)….
Aber auch
…wer zum Herunterladen eine der neueren P2P-Softwares benützt, bietet automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen Rechte nicht einholt…
[1] http://www.sfdrs.ch/system/frames/home/index.html
[2] Suisa FAQ
Die Möglichkeit der Privatkopie von illegaler Quelle ist noch nicht ausjudiziert- allerdings würde es dem Zeck des Gesetzes widersprechen wenn es straffrei wäre. Insofern würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
Und ich gehe davon aus, dass es international zu einer einheitlichen Regelung kommen wird, die den neuen technischen Gegebenheiten Rechnung trägt. Und damit den Download endgültig verbietet.
Schade ist dass die Freiheit des Netz durch die Gier einiger Privater nach unbezahlter Musik beschädigt wird.
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